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Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen

Stand vom 12.4.2007

I. Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr zwischen FA. angusmedia/Thomas Heilmeier, nachfolgend kurz angusmedia genannt, seinen Partnern und Subunternehmen, dem Käufer, bzw. Leistungsempfänger, nachstehend auch Käufer genannt; gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Diese Bedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit angusmedia, sofern darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Änderungen und Nebenabreden (z.B. Sonderaktionen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung von angusmedia. Mündliche Nebenabreden werden nicht akzeptiert. Der Käufer, bzw. Leistungsempfänger, unterwirft sich diesen Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, dann durch Annahme der Ware. angusmedia ist für die Erbringung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen berechtigt, daß sie sich Drittfirmen bedient. Durch die allfällige Gültigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen bleibt dennoch der andere Teil gültig.

II. Lieferung

Die Lieferung erfolgt durch angusmedia, bzw. durch ein, von angusmedia beauftragtes, Unternehmen. angusmedia setzt alles daran die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Für Verzögerungen, welche angusmedia nicht zu vertreten hat, übernimmt sie keine Haftung. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, daß im Falle der Unmöglichkeit der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist, durch Transport- oder Lieferschwierigkeiten, höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen oder andere unvorhersehbare, von angusmedia nicht zu verantwortende, Zwischenfälle; eine zu setzende Nachfrist von 90 Tagen als, vom Käufer bzw. Leistungsempfänger, von vornherein akzeptiert, gilt. Die für die Lieferung bemessene Lieferzeit gilt erst ab Erhalt der, in allen kaufmännischen und technischen Belangen, endgültig fixierten Angaben. Für etwaige Schäden, Verdienstentgang usw., infolge verspäteter Lieferung, kommt angusmedia nicht auf.

III. Installationsvorbereitungen, -bedingungen

Die Installation erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, durch angusmedia, oder, durch eine von ihr beauftragte Person oder Firma. Bei Einzelsystemen, Mehrplatzsystemen und Netzwerken, wird der tatsächliche Aufwand, lt. den derzeit gültigen Stundensätzen von angusmedia, verrechnet; sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Grundsätzlich sind keine außergewöhnlichen klimatischen Voraussetzungen zu schaffen, jedoch nimmt man an, daß in den Arbeitsräumen, Temperaturen zwischen 15 und 30 Grad Celsius, herrschen um, z.B. eine ausreichende Kühlung der Geräte, gewährleisten zu können. Die Luftfeuchtigkeit sollte 50% (+/- 20%) betragen. Dies sind Werte, wie sie auch dem menschlichen Wohlbefinden zuträglich sind. Stromschwankungen über eine Toleranzgrenze von +/- 10% können zu Ausfällen führen. Eine Abschirmung, bzw. eine separat abgesicherte Steckdose, mit 220 Volt, kann verlangt werden. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Käufers.

Für die Installation von Software gilt, daß - sofern sie nicht von angusmedia bestellt und geliefert wird - die entsprechenden Betriebssystemvoraussetzungen sowie Paßwörter, etc. vorhanden sind, damit eine ordnungsgemäße, rechtlich fundierte und problemlose Installation möglich ist. Fehlen diese Voraussetzungen wird die Installation entweder nicht begonnen oder abgebrochen. Sämtliche entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

IV. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt, ohne Abzug, fällig. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch angusmedia. Bei Zahlungsverzug ist angusmedia berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen; zusätzlich zu verrechnen. Darüberhinaus ist angusmedia bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen, mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner, bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen, oder das Vertragsverhältnis, mit sofortiger Wirkung, aufzulösen. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen, gegenüber angusmedia und die Einbehaltung von Zahlungen, aufgrund behaupteter, aber von angusmedia nicht anerkannter, Mängel ist ausgeschlossen. Verursacht der Käufer einen Lieferverzug, so tritt die Fälligkeit, mit dem Datum der Lieferbereitschaft, ein. Vorbehaltlich des Widerrufs der Kreditbewilligung, sind Zahlungen, netto; innerhalb 20 Tagen nach Fälligkeit; zu leisten. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so kann angusmedia, unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung der Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer; bis zur Heilung des Verzuges, aufschieben, oder vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt Zahlungen, wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie-, oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelung zurückzuhalten. Das heißt, angusmedia ist von jeder Leistung entbunden, sofern der Kunde, nach erfolgter Mahnung, nicht bezahlt.

V. Rücktrittsrecht

Annulierung von Aufträgen durch den Käufer, brauchen vom Verkäufer nicht akzeptiert werden. Bei Annahme von Annulierungen behält sich der Verkäufer, die Berechnung aller ihm entstandenen Kosten, vor, vor allem auch die Berechnung der entstandenen Stornogebühren.

VI. Preise

Alle Preise sind freibleibend, verstehen sich, wenn nicht anders angeführt, in EURO, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die genannten Beträge verstehen sich ab Geschäftsstelle, exklusive Verpackung, Versand und Handling.

Die Kosten von Datenträgern werden eventuell gesondert in Rechnung gestellt. Bei Bibliotheks- (Standard-) Programmen, z.B. Lizenzprogramme, gelten die, am Tage der Auslieferung, gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen Organisationsberatung, Konzeption, Programmierung, Einschulung, usw.) wird der Arbeitsaufwand zu, dem am Tage der Leistungserbringung, gültigen Sätzen verrechnet.

Abweichungen von einem, dem Vertragspreis zugrunde liegenden, Zeitaufwand, in der Höhe von +/- 10%; gelten von vornherein als akzeptiert.

VII. Eigentumsvorbehalt und Haftung

angusmedia behält sich das Eigentum an den Kaufgegenständen, bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Titel, vor. Bei Weiterveräußerung ist der Käufer verpflichtet, angusmedia die entstehende Kaufpreisforderung, sicherungshalber, abzutreten. Grundsätzlich gilt erweiterter Eigentumsvorbehalt als vereinbart.

VIII. Gewährleistung und Garantie

Für technische Mängel von Gerätebestandteilen gewährt angusmedia eine kostenlose Ersatzteilbereitstellung bis zu 6 Monaten, ab Betriebnahme bzw. Kauf. Reparatur- und Wegzeiten, sowie Fahrt- und Aufenthaltsspesen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Eine eventuelle Garantiegewährung, seitens angusmedia, erstreckt sich nicht auf jene Teile, die in Folge ihres normalen Gebrauchs verschleißen und regelmäßig erneuert werden müssen. Jede eventuell vereinbarte Garantiegewährung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Garantieobjekt, von Personen vorgenommen werden, die nicht dem technischen Kundendienst von angusmedia angehören, bzw. bei Wechsel des Garantieobjektes. Garantiezusagen sind mit einem zeitlichen Geltungsbereich, entsprechend der gesetzlichen Gewährleistung, vom Tag der Lieferung an, begrenzt. Für Programme die, durch den Auftraggeber, bzw. Dritte, nachträglich verändert wurden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die Auftragnehmer. Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß nach dem gegenwärtigen, technischen Entwicklungsstand, Fehler in Softwareprogrammen nicht ausgeschlossen werden können. Wir sichern einzig und alleine jene Eigenschaften den Softwareprogrammen zu, wie sie in den Programmbeschreibungen, bzw. Systemanalysen, beschrieben sind. angusmedia haftet nicht für die Fehler der Hersteller.

Grundsätzlich ist die Dauer der Garantie auf die Zeit beschränkt, als diese der Hersteller angusmedia garantiert. Für gelieferte Hardware ist dies in der Regel 6 Monate.Wiederverkäufer / Händler / Firmen

Bei Firmenkunden wird die gesetzl. Gewährleistungsfrist auf 6 Monate reduziert. Die Beweislast entsprechend dem aktuellen Gewährleistungsgesetzes wird umgekehrt. Gewährleistung wird max. bis zur Summe der gelieferten Hard- und Softwaresumme übernommen.

IX. Datenschutz und Sicherheit

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist angusmedia berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten, für Zwecke der Verrechnung des Entgelts, zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Logs können, zum Schutz eigener und fremder Rechner, gespeichert und ausgewertet, sowie zur Behebung technischer Mängel, verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus, zwischengespeichert.

Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten, werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse, an Dritte weitergegeben. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten der Vertragspartner werden nicht eingesehen. angusmedia ergreift alle, technisch möglichen und bekannten, Maßnahmen um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. angusmedia ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise, an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden.

Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei, oder Dritter, gegenüber angusmedia, aus einem derartigen Zusammenhang, wird einvernehmlich ausgeschlossen. angusmedia behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheitsoder betriebsgefährdend für angusmedia- oder andere Rechner, oder gesetzwidrig sind; unverzüglich und ohne Vorwarnung, physisch und/oder logisch zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen, werden, mit den, zum jeweiligen Zeitpunkt, von angusmedia üblicherweise, verrechneten Stundensätzen; dem Vertragspartner verrechnet. Haftungen von angusmedia, auch gegenüber Dritten, aufgrund der Abtrennung von Netzwerken, werden für diese Fälle ausgeschlossen. angusmedia ist berechtigt personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum, in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies, vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters, umfaßt ist. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten hat, außer in den Fällen gesetzlicher Erlaubtheit, oder gesetzlicher Verpflichtung; zu unterbleiben.

X. Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls

Bei Firewalls, die von angusmedia aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht angusmedia prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt, im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik, vor. angusmedia weist allerdings darauf hin, daß absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von angusmedia, aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes, für allfällige Nachteile, ausgeschlossen, die dadurch entstehen, daß das beim Vertragspartner installierte Firewall-System umgangen, der außer Funktion gesetzt wird. angusmedia weist darauf hin, daß Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners, oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter, ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration, ohne Einverständnis von angusmedia.

XI. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen

Die Nutzung der angusmedia-Dienstleistungen durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe von angusmedia Dienstleistungen an Dritte, bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von angusmedia. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Paßwörter geheimzuhalten.

Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter, durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte, entstehen, haftet dieser. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes, ist einvernehmlich ausgeschlossen.

XII. Zusätzliche Bestimmungen für Wiederverkäufer

Der Wiederverkäufer verpflichtet sich gegenüber angusmedia die, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen, seinen Kunden aufzuerlegen und haftet angusmedia gegenüber für Schäden, die aus Verletzungen dieser Verpflichtung, durch seine Kunden, entstehen.

Die gesetzl. Gewährleistungsfrist wird auf eine Dauer von 6 Monaten reduziert. Die Beweislast entsprechend dem aktuellen Gewährleistungsgesetzes wird umgekehrt.

Gewährleistung wird max. bis zur Summe der gelieferten Hard- und Softwaresumme übernommen.

XIII. Angebote

An uns gelegte Anbote begründen weder einen Anspruch auf Auftragserteilung, noch auf irgendein Entgelt. Von uns gelegte Anbote sind, wenn nicht anders angeführt, maximal für 14 Tage ab Ausstellungsdatum, gültig.

XIV. Sonstige Bestimmungen

Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden, gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes, in Passau, vereinbart. Alle, dieses Vertragsverhältnis betreffenden, Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.

angusmedia ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen, aus diesem Vertragsverhältnis, zu beauftragen.

XV. Beanstandung und Haftung

Mängelrügen sind schriftlich zu erheben und werden nur anerkannt, wenn sie bei Fällen von gesetzlicher Gewährleistung, innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, am Lieferort, erhoben werden, bzw. bei gegebenen Garantiezusagen, spätestens 8 Tage nach Auftreten des Mangels.

XVI. Ausfuhrbeschränkung

Eine Wiederausfuhr der Ware ist nur unter Einhaltung der anwendbaren Exportbestimmungen, insbesondere der Bestimmungen des deutschen Außenhandelsgesetzes, in der geltenden Fassung, erlaubt. In weiterer Folge gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union (EU).

XVII. KostensätzeSofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Kostensätze:

Stundensatz Technik/Organisation von ? 65 bis ? 110,- Tagessatz Technik/Organisation von ? 65 bis ? 110,- Kilometergeld je km ? 0,41 + Zeitaufwand Spesen und Diäten lt. amtlichen Sätzen oder lt. Vereinbarung.

Die angeführten Beträge verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überhaupt ist bei Preisangaben davon auszugehen, daß grundsätzlich der Nettopreis angegeben ist.

Service:

Während der Garantiezeit, unterschiedlich nach Produkt, ist der Austausch der Hardwareteile kostenlos. Fahrtzeit, Versand, Handling und Aufenthaltspesen fallen jedoch nicht unter die Gewährleistung und müssen verrechnet werden.

Garantieservice:

Für den Fullservice ist eine eigene schriftliche Vereinbarung mit angusmedia erforderlich.

XVIII. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wenn anwendbar, dem Recht der Europäischen Union (EU). Gerichtsstand ist Passau.

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