Links & rechtliche Ratschläge
Mit dem heutigen Recht im Bezug auf Internet ist und wird es in der BRD immer schwieriger sich rechtlich einwandfrei zu Verhalten. Abmahnungen werden sehr gerne und teilweise auch verschickt und können einen, selbst privaten(!) Seiteninhaber/-Betreiber finanziell extrem schädigen. Deshalb sind wir bemüht hier Tipps und Ratschläge zu sammeln und auf die rechtliche Ordnungsmäßigkeit der Internetseiten unserer Kunden, soweit es uns möglich ist, zu achten, um bei der Erstellung von Internetseiten eventuellen absichtlichen und unabsichtlichen Urheberechtsraubmordkopierkillerspielattentaten vorzubeugen.
www.it-recht-kanzlei.de | Allgemeines über IT-Recht, AGBs, ebay, onlineshop, ...
www.dr-bahr.com | IT Recht, Abmahnmissbrauch etc.
www.webspace-anonyme-domain.com | Blog über Recht und Probleme
www.drweb.de | Quellensammlung - Erste Hilfe bei Abmahnungen
Impressum und Emails
http://www.it-recht-kanzlei.de
Texte zu Disclaimer, Haftungsausschluß
webspace-anonyme-domain.com | Disclaimer ist überflüssig
disclaimer.de | Disclaimertext
Bitte achten Sie in den Shops und beim Verkauf über Ebay peinlichst genau darauf, daß Sie keine Markennamen verwenden, keine nicht selbst gemachten Fotos und Textbeschreibungen verwenden und auf ein 14-tägiges Rückgaberecht hinweisen. Das Impressum auf der Homepage muß vollständig sein. Es darf keine Links auf Seiten mit Kartenausschnitten geben.
Die MWSt muß bei jeder Anzeige eines Produkts und im Gesamtpreis ausgewiesen sein. Der Versandpreis muß genau angegeben oder beschreiben werden. Im Warenkorb muß ein Link auf die Seite zu den Versandbedingungen sein. Es muß auch der Preis pro Stück/Liter etc. angegeben sein.
Und noch vieles andere muß unbedingt beachtet werden. Es ändert sich auch häufig. Auskunft erhalten Sie nur bei Juristen.
Viele Anwälte durchforsten in Deutschland das Internet nach minimalen Fehlern auf Homepages oder bei Ebay-Angeboten und versenden selbst bei kleinsten Verstößen gegen die kaum zu durchschauenden deutschen Gesetze teure Abmahnungen. Es ist beim Strafausmaß unerheblich, ob es nur 1 oder 1 Million Besucher pro Monat auf der Homepage gibt. Siehe die Abmahnungen durch eine große deutsche Elektro-Kette. Es kann Sie bereits einige tausend Euro kosten, wenn Sie nur 11 CDs über Ebay versteigern wollen und dabei eine Angabe in der Beschreibung vergessen haben oder dabei die Rechte Dritter verletzt haben oder etwas anderes aufgrund neuer Gesetzesänderungen, die Sie nicht mitbekommen haben.
Das wäre nicht saubillig, sondern Sie wären blöd.